Der Wasserschutzpan ist ein zentraler Punkt im Umweltprogramm der Grünen. Und der wäre auch bei der von Landeshauptmann Niessl genehmigten Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz notwendig, denn diese Qualität und Quantität von Grund- und Oberflächengewässern gefährdet.
Mit der Genehmigung des Projektes gefährdet LH NIessl die Wasserreserven des Südburgenlandes. Es ist im offenbar ein größeres Anliegen unsere Ressourcen Konzernen zu schenken anstatt die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Es ist unverantwortlich so sorglos mit unseren wertvollen Wasserreserven umzugehen.

Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der geplanten MVA befindet sich das Grundwasserschongebiet Heiligenkreuz Wallendorf. „Zahlreiche Brunnen dort sind von großer Bedeutung für die Wasserversorgung (v.a Trinkwasser) in großen Teilen des Südburgenlandes. Rund 100 Wassergenossenschaften im Südburgenland sind mit den Wasserverbänden über Notversorgungen indirekt verbunden und daher betroffen.
Qualitative Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens – Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung
Ein Gutachten der Bürgerinitiative Bigas von Schorling & Partner (2008) zeigt, dass die Einwirkungen, welche der geplanten Betrieb der MVA Heiligenkreuz verursacht, in Form etlicher Stoffe, wie beispielsweise Quecksilber, die Grenzwerte überschreiten werden. Dies trifft auch für die Schwermetalle Cadmium, Blei, Nickel, sowie das Halbmetall Arsen zu, welche zur Bodenverseuchung beitragen. Diese Daten deuten auf eine Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers hin.
Quantitative Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens – Gefährdung der nachhaltigen Grundwassernutzung
Im unmittelbaren Bereich, in dem das Wasser für die MVA Heiligenkreuz entnommen werden soll, befinden sich Brunnenanlagen, aus denen insgesamt 63,2 l/s bezogen werden können. Der größte Anteil (52,6 l/s) entfällt auf die Wasserverbände Unteres Lafnitztal und Unteres Raabtal. Die Grundwassermenge an der Entnahmestelle beträgt zwischen 7 l/s und 30 l/s. Es ist davon auszugehen, dass im betroffenen Abschnitt des Lafnitztales bereits jetzt die bewilligten Wasserentnahmen das natürliche Grundwasservorkommen übersteigen und bei vollständiger Ausschöpfung das Grundwasserreservoirs überstrapaziert.
Die Bewilligung zusätzlicher Nutzung widerspricht dem Grundsatz einer nachhaltigen Grundwassernutzung, den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes sowie den Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Auch Altwässer bzw. Stillgewässer können bei der Überbeanspruchung des Grundwassers in Mitleidenschaft gezogen werden: Die damit verbundenen Ökosysteme genießen großteils Natura 2000 Schutzstatus. Eine Beeinträchtigung dieser ist unzulässig.
Neben der Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz sind auch die geplante S7 und der Golfplatz in Güssing für die Wasserreserven im Südburgenland problematisch. Es ist unverantwortlich, dass einzelne Projekte genehmigt werden ohne ihre gegenseitigen Wirkungen zu prüfen. Ein landesweiter Wasserschutzplan könnte dafür Sorge tragen, dass solche Projekte ganzheitlich und nicht nur zum Wohle Weniger beurteilt werden.
Geschrieben von: Christiane Brunner am 30.04.2010