Beantragung einer Wahlkarte

WählerInnen, die bei der Landtagswahl am 30. 5. 2010 möglicherweise verhindert sind im zuständigen Wahlsprengel in ihrer Heimatgemeinde zu wählen können dies mittels einer Wahlkarte auch in einer anderen Gemeinde im Burgenland tun bzw. die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Nachfolgend einige Informationen dazu:

Beantragung der Wahlkarte
Anträge sind beim Gemeindeamt der Heimatgemeinde zu stellen.
Der Antrag kann auch per Email (post@jennersdorf.bgld.gv.at) gestellt werden. Es muss dann ein eingescannter Ausweis (Pass, Führerschein, etc.) mitgeschickt werden.
Mittels eines mit der amtlichen Mitteilung zur Landtagswahl bekannt gegebenen Antragscodes kann eine Wahlkarte auch Online beantragt werden.
Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 26. 5. 2010, für persönlich eingebrachte Anträge der 28. 5. 2010.

Zustellung der Wahlkarte
2 Varianten sind möglich:
1) Die Gemeinde schickt die Wahlkarte
2) Abholung der Wahlkarte am Gemeindeamt
Die Ausgabe der Wahlkarten wird ab etwa dem 17. 5. erfolgen.

Wählen mit der Wahlkarte
Es sind folgende Varianten möglich:
1) Falls man am Wahltag doch in seinem Heimatort anwesend ist, kann man ganz normal im zuständigen Wahllokal wählen. Die ausgestellte Wahlkarte muss aber mitgebracht werden!
2) In jeder Gemeinde des Burgenlandes gibt es mindestens 1 Wahllokal, das Wahlkarten annimmt.
3) Wahlkarte per Post an die zuständige Kreiswahlbehörde schicken (Briefwahl)
Mit der Wahlkarte erhält man ein Informationsblatt, auf dem die Vorgangsweise genau beschrieben ist.

Sonderwahlbehörde
Falls man die Wahlkarte bei einer Sonderwahlkommission abgegeben möchte – z. B. bei Spitalsaufenthalt – muss das bei der Antragstellung bekannt gegeben werden.

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