Nicht nur weil Ghana eben unglücklich ausgeschieden ist, geht das schwarze Drama weiter.
Laut Prüfbericht der Gemeindeaufsicht könnten der Stadtgemeinde Jennersdorf infolge von Verjährung Einnahmenausfälle drohen. Weiters wurde das Gemeindevermögen über Jahrzehnte falsch ausgewiesen. Nachfolgend einige kommentierte Auszüge aus dem Prüfbericht dazu.
Zur laut Gemeindeaufsicht äußerst kritischen und instabilen finanziellen Lage, sowie dem nun schon jahrelangen massiven Minus in der Kasse siehe die anderen Beiträge auf diesem BLOG.
Hohe Außenstände sowie mögliche Verjährung von Gebühren und Abgaben!
Bei den Gebühren und Abgaben bemängelt die Aufsichtsbehörde die hohen Außenstände (etwa 280.000 Euro, wovon nicht alles einbringlich sein dürfte). Die gesamten offenen Forderungen der Stadtgemeinde an GemeindebürgerInnen und Betriebe betrugen knapp 680.000 Euro (ein Teil davon dürfte nicht mehr einbringlich sein).
Die Gemeindeaufsicht schreibt dazu:
- Bei der Wasserbezugsgebühr und bei den Kanalbenützungsgebühren bestehen jeweils höhere Rückstände …
Künftig sind diese Abgaben erstmalig und bei jeder Änderung des Beitragssatzes mit Bescheid vorzuschreiben. …
Weiters erlaubt sich die Aufsichtsbehörde darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde … ersucht wurde, die Vollstreckung der Abgaben, die in die behördliche Zuständigkeit des Bürgermeisters fällt, zu überprüfen und der Aufsichtsbehörde eine Stellungnahme … bis spätestens 15. 7. 2009 vorzulegen. Trotz Mahnung mit Schreiben vom 28. 10. 2009 wurde dieser Aufforderung der Aufsichtsbehörde von der Gemeinde bis zum Zeitpunkt der Prüfung vor Ort nicht entsprochen. Im Zuge der Gebarungsprüfung erging deshalb neuerlich die Aufforderung an die Gemeinde, die Stellungnahme zu übermitteln. Dieser Aufforderung wurde bis dato nicht entsprochen!
Es kann seitens der Aufsichtsbehörde nicht nachvollzogen werden, weshalb die Gemeinde der mehrmaligen Aufforderung der Aufsichtsbehörde keine Folge leistet.
Die Aufsichtsbehörde besteht trotz der vor Ort durchgeführten Prüfung auf Beantwortung der Fragenliste, weil es aufgrund des Umstandes, dass Kanalbenützungsgebühren und Wasserbezugsgebühren nicht mit Bescheid vorgeschrieben wurden, einer näheren Überprüfung der allfälligen Verjährung … weiter zurück liegender Abgaben seitens der Gemeinde bedarf.
Die Gemeinde wird deshalb neuerlich aufgefordert, der Aufforderung der Aufsichtsbehörde Folge zu leisten und die Fragenliste vor allem im Hinblick auf eine allfällige Verjährung von Abgaben zu beantworten und der Aufsichtsbehörde zu übermitteln.
Ich habe den Bürgermeister im Gemeinderat schon mehrfach gefragt, ob alle Gebühren, insbesondere die Kanalgebühren, vorgeschrieben worden sind. Er hat dies immer bejaht!
Demnach sollte es kein Problem sein die Fragen der Aufsichtsbehörde zu beantworten, oder …?
Von den diesbezüglichen Schreiben der Aufsichtsbehörde haben wir übrigens erst durch den Prüfbericht erfahren.
Nicht aussagekräftiger Vermögensnachweis!
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Entsprechend den Erlässen vom 9. März 1983 …. ist von der Gemeinde für die gesamte Gemeindeverwaltung … ein Zentralinventar zu führen.
Eine stichprobenweisen Überprüfung ergab, dass Vermögenszugänge abzüglich einer 50% Abschreibung EDV-mäßig in den Vermögensnachweis erfasst werden und mit diesem Wert bis zum Ausscheiden des Gegenstandes in der Vermögensrechnung … ausgewiesen bleiben.
Diese Vorgangsweise widerspricht dem Erlass (aus dem Jahr 2000! RD) …
Standortverzeichnisse, welche die angeschafften Gegenstände mengenmäßig zu beinhalten haben, werden nicht geführt. Dieser Mangel wurde bereits in der letzten Gebarungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde (August 1999) festgestellt. Es wird daher der Bürgermeister nochmals aufgefordert, … die Anweisung zu erteilen, den Vermögensstand der Gemeinde aufzuarbeiten (Neuaufnahme sämtlicher Vermögenswerte … in mengen- und wertmäßiger Form) und künftig fortlaufend zu führen. Weiters sind die Gegenstände des beweglichen Vermögens mit einer Inventarnummer zu versehen.
Als wir GRÜNE vor über 10 Jahren in den Gemeinderat eingezogen sind, beinhaltete der Rechnungsabschluss keine Vermögensverzeichnisse, obwohl das in entsprechenden Verordnungen schon damals vorgesehen war. Denn letztlich geben erst diese BilanzenAuskunft darüber, ob die Steuern und Gebühren der BürgerInnen zweckmäßig und wirtschaftlich verwendet worden sind: Werden unsere Steuern nur “konsumiert” , scheinen sie im Gemeindevermögen am Jahresende nicht mehr auf und sind für die Gemeinde “verloren”. Werden sie dagegen investiert, steigern sie das Gemeindevermögen. Darüber, ob alle diese Investitionen sinnvolle Zukunftsprojekte sind lässt sich dann noch trefflich streiten. Als Beispiele seien Güterwege, überdimensionierte Feuerwehrhäuser in manchen Ortsteilen usw. genannt.
Da die Vermögenserfassung nicht richtig erfolgt ist, sind die uns inzwischen vorgelegten Vermögensverzeichnisse nur sehr beschränkt aussagekräftig. Der über 10 Jahre zurück liegenden Aufforderung der Gemeindeaufsicht soll nun endlich Folge geleistet werden, wurde uns im Gemeinderat versichert.
Deshalb ist im nächsten Rechnungsabschluss eine deutliche Korrektur des Gemeindevermögens (wohl nach unten) zu erwarten, meinte dazu VBgmst. Postl..
Kontrollaufgabe der Opposition wird erschwert
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Hiezu ergeht weiters die Aufforderung, sich an die Bestimmungen der … Bgld. GemO zu halten, wonach die Niederschrift binnen 8 Tagen in Reinschrift zu übertragen und vom Vorsitzenden, Schriftführer und einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstandes, … nach Kenntnisnahme zu unterfertigen ist.
Die Gemeindeaufsicht bestätigt damit die Richtigkeit unserer seit mehr als 10 Jahren immer wieder erhobenen Forderung nach einer rechtzeitigen Vorlage der Sitzungsprotokolle. Sie werden nämlich in aller Regel erst kurz vor der nächsten Sitzung, also nach 2 bis 3 Monaten oder noch später, vorgelegt. Das erschwert die Kontrolltätigkeit der Opposition in mehrfacher Hinsicht.
Eine frühere Vorlage wurde uns schon mehrfach versprochen. Eingehalten wurden diese Versprechungen bisher – mit vielleicht ein oder zwei Ausnahmen – nicht. Eigentlich nicht verwunderlich, da die ÖVP-Gemeindespitze nicht einmal jahrelange Forderungen der Gemeindeaufsichtsbehörde erfüllt, wie oben gezeigt wurde.
Geschrieben von: Rudolf Dujmovits am 2.07.2010